Die Babylonier vollstrecken Gottes Gericht (Kapitel 24–25)
Zwei Körbe mit Feigen
1Der babylonische König Nebukadnezar hatte den judäischen König Jojachin[a], Jojakims Sohn, von Jerusalem in die Gefangenschaft nach Babylonien gebracht, zusammen mit den obersten Beamten, Schmieden und Schlossern. Danach gab mir der Herr eine Vision:
Ich sah zwei Körbe mit Feigen vor dem Tempel stehen. 2 Die Feigen im einen Korb waren sehr gut, wie die köstlichen Frühfeigen, die zuerst im Jahr reif werden. Im anderen Korb hingegen lagen nur schlechte Früchte, die so verfault waren, dass man sie nicht mehr essen konnte.
3 Der Herr fragte mich: »Jeremia, was siehst du?« »Feigen«, antwortete ich. »Die guten sind vorzüglich, doch die schlechten sind völlig ungenießbar.«
4 Da empfing ich eine Botschaft vom Herrn: 5 »So spricht der Herr, der Gott Israels: Wie man sich über die guten Feigen freut, so sehe ich mit Freude auf die Judäer, die ich von hier nach Babylonien verschleppen ließ. 6 Ich habe einen guten Plan mit ihnen und bringe sie in ihr Land zurück. Dort werde ich sie aufbauen und nicht mehr niederreißen, einpflanzen und nicht wieder entwurzeln. 7 Ich gebe ihnen ein verständiges Herz, damit sie erkennen, dass ich der Herr bin. Sie werden mein Volk sein, und ich werde ihr Gott sein; von ganzem Herzen werden sie wieder zu mir umkehren.
8 Aber König Zedekia, seine obersten Beamten, die restlichen Bewohner von Jerusalem und Juda und alle, die nach Ägypten geflohen sind – sie behandle ich wie diese ungenießbaren Feigen, die man nicht mehr essen kann. 9 In allen Königreichen der Erde wird man über ihr Unglück entsetzt sein und sie verspotten. Wohin ich sie auch verjage, überall wird ihr Elend sprichwörtlich sein. Wer einen anderen verhöhnen oder verfluchen will, wird ihm das gleiche Schicksal herbeiwünschen, das sie getroffen hat. 10 Kriege, Hungersnot und Seuchen will ich über sie bringen, bis sie ausgerottet sind aus dem Land, das ich ihnen und ihren Vorfahren geschenkt habe.«
Footnotes
- 24,1 Wörtlich: Jechonja. – Vgl. die Anmerkung zu Kapitel 22,24.